Tolle 2-Zimmer-Wohnung zu mieten!
Die Wohnung in der Schießstattgasse 8, 8010 Graz, befindet sich im 2. Stock eines modernen Wohngebäudes und bietet mit ca. 65 m² Wohnfläche großzügigen Raum für komfortables Wohnen in urbaner Lage. Der durchdachte Grundriss macht diese Wohnung ideal für Paare oder Singles.
Die Wohnung verfügt über zwei helle Zimmer, die vielfältig genutzt werden können. Eines der Zimmer eignet sich hervorragend als gemütliches Schlafzimmer, während das zweite Zimmer als Wohnbereich oder Arbeitszimmer genutzt werden kann. Die Küche ist praktisch angelegt. Ein zusätzlicher Abstellraum sorgt für ausreichend Stauraum, sodass die Wohnfläche optimal genutzt werden kann. Das Badezimmer ist modern ausgestattet und das WC ist separat. Ein besonderes Highlight ist der ca. 5 m² große Balkon.
Die Lage in der Schießstattgasse bietet eine ausgezeichnete Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die unmittelbare Nähe zu zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Angeboten, die das Stadtleben in Graz besonders lebenswert machen.
Nettomiete/Monat: € 536,39
BK netto: € 186,34
Gesamtmiete: € 795,00 /inkl. BK und Ust.) zzgl. Strom und Heizung
Lift
Küche
separates WC
Balkon
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.