Tolle 2-Zimmer-Wohnung in mitten von Graz
Die Wohnung befindet sich in der Schießstattgasse 8, im beliebten Bezirk 8010 Graz und liegt im 2. Stockwerk eines gepflegten Wohngebäudes. Die Wohnfläche beträgt ca. 63 m² und umfasst einen funktionalen Grundriss, der ideal für Paare oder Singles ist, die eine zentrale Lage mit modernen Annehmlichkeiten verbinden möchten.
Die Wohnung ist hell und freundlich gestaltet. Sie bietet zwei Zimmer, die sich flexibel als Wohn- und Schlafzimmer oder auch als Arbeitszimmer nutzen lassen. Die Küche ist kompakt und praktisch ausgestattet und ermöglicht durch ihre zentrale Lage innerhalb der Wohnung eine bequeme Nutzung im Alltag. Zudem gibt es einen separaten Abstellraum, der zusätzlichen Stauraum für Haushaltsgegenstände bietet. Das Badezimmer ist modern und hell eingerichtet, das WC ist separat angelegt.
Ein weiteres Highlight der Wohnung ist der Balkon mit einer Fläche von ca. 5 m².
Nettomiete/Monat: € 540,87
BK netto: € 181,86
Gesamtmiete: € 795,00 (inkl. BK und Ust.) zzgl. Heizung und Strom
Balkon
Küche
separates WC
Abstellraum
Der Dietrichsteinplatz befindet sich nur ca. 250 m entfernt.
Den Jakominiplatz kann man in rund 6 Minuten erreichen.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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