Attraktiver Altbau nahe Döblinger Hauptstraße in 1190 Wien zu mieten
Die großzügige 2-Zimmer Wohnung bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, separate Küche mit ausreichend Platz für einen Essbereich, großzügiges, westseitiges Wohnzimmer, hofseitiges Schlafzimmer, Duschbadezimmer mit Waschmaschinenanschluss sowie ein extra WC.
Die Wohnung gelangt zur unbefristeten Vermietung.
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Die eben nach Generalsanierung fertiggestellte Wohnung präsentiert sich im ausgezeichneten Zustand und ist mit hochwertigen Parkettböden, eleganten Sanitärräumen und einer modernen Einbauküche ausgestattet.
Diese exklusive Wohnung befindet sich in der angesehenen Dollinergasse im 19. Bezirk von Wien, einer der begehrtesten Wohngegenden Österreichs. Der Standort ist bekannt für seine ruhige und grüne Umgebung, die dennoch eine ausgezeichnete Anbindung an das pulsierende Stadtzentrum von Wien bietet. In unmittelbarer Nähe finden Sie eine Vielzahl an Annehmlichkeiten wie erstklassige Schulen, renommierte Restaurants und charmante Cafés. Die gute Verkehrsanbindung durch öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zu Hauptverkehrsstraßen gewährleisten eine optimale Erreichbarkeit aller wichtigen Ziele in und um Wien.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.