Moderne Passivhausanlage im Nordbahnviertel
Die Wohnung bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, Wohnzimmer mit offenem Küchenbereich (die Küche muss vom künftigen MieterIn ausgestattet werden), zwei Schlafzimmer, Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss, ein separates WC sowie ein praktischer Abstellraum.
Die Wohnung gelangt zur unbefristeten Vermietung.
Bei den Bildern handelt es sich um Musterbilder, diese stammen aus einer anderen Wohnung im Haus, mit gleicher Ausstattung.
Die Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden in den Zimmern und neutralen Fliesen in den Sanitärräumen und im Vorzimmer ausgestattet. Die Küche muss vom künftigen MieterIn ausgestattet werden.
Die Beheizung erfolgt mittels Deckenheizung und wird verbrauchsabhängig verrechnet.
Parkplätze können bei Bedarf in der hauseigenen Tiefgarage angemietet werden.
Die Infrastruktur ist ausgezeichnet: zahlreiche Geschäfte garantieren eine sehr gute Nahversorgung.
Die Erholungsgebiete Prater und die Donauinsel liegen in unmittelbarer Nähe.
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist mittels Buslinie, der U1-Station Vorgartenstraße sowie dem Verkehrsknotenpunkt Praterstern (U1, U2, S-Bahn) abgedeckt.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.