Attraktiver Altbau nahe Alois-Drasche-Park
Die Wohnung bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, Wohnzimmer, separate, modern ausgestattete Küche, ein Schlafzimmer, ein Kabinett, elegantes Badezimmer mit Wanne, Dusche und Waschmaschinenanschluss sowie ein separates WC.
Die Wohnung gelangt zur unbefristeten Vermietung.
Die Wohnung präsentiert sich in einem ausgezeichneten Zustand, sie ist mit Parkettböden und elegant verfliesten Sanitärräumen ausgestattet. Die attraktive Wohnung ist mit Parkettböden, Flügeltüren und einer Einbauküche ausgestattet; die hohen Räume verbreiten großartiges Altbauflair.
Durch die Nähe zur U1, der Autobuslinie 13A, und dem neuen Hauptbahnhof ist die Wohnung sehr gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der nahe gelegenen Favoritenstraße und direkt in der Johann-Straußgasse. Der benachbarte Draschepark bietet ein kleines Erholungsgebiet in unmittelbarer Nähe.
Durch die Nähe zum Hauptbahnhof, zur U1, der Straßenbahnlinie 18 und der Autobuslinie 13A ist die Wohnung sehr gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbaren Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.