Wohnen in der Landhausgasse
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 132 m² und zählt vier Zimmer. Sie teilt sich wie folgt:
zentraler Eingangsbereich bzw. Vorzimmer, Gäste-WC mit Handwaschbecken, Kochzimmer mit voll ausgestatteter Küchenzeile, drei Zimmer in jeweils schönen Größen, Badezimmer mit Wanne, Dusche, Doppelwaschtisch, WC und Waschmaschinenanschluss, großer Abstellraum.
Alle Zimmer sind zentral vom Vorzimmer/Flur aus begehbar.
Die Wohnung ist mit schönen Altbaudetails ausgestattet - hohe Räume, schöner Fischgrätparkett und Flügeltüren verbreiten wunderbares Flair. Das Objekt ist südseitig ausgerichtet. Sie wird auf unbefristete Dauer vermietet. Im Innenhof der Liegenschaft gibt es die Möglichkeit ein Fahrrad unterdacht abzustellen.
Zusätzlich zur Bruttomiete wird ein monatliches Akonto für Warmwasser und Heizung in Höhe von derzeit ca. € 246,48 brutto verrechnet.
Die Lage ist mit der Nähe zur Freyung und zum Burgtheater ausgezeichnet. Durch die Nähe zur U3-Station Herrengasse und zum Schottentor ist die Wohnung auch bestens an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Die zahllosen Geschäfte, Restaurants und Bars der Innenstadt befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.