Tolle 4-Zimmer-Wohnung in 8020 Graz zu mieten!
Diese großzügige 3-Zimmer-Wohnung in der Oeverseegasse 20b in Graz bietet auf ca. 88,7 m² ein modernes und komfortables Wohngefühl. Die durchdachte Raumaufteilung umfasst einen Vorraum, ein Badezimmer mit WC, einen Abstellraum sowie 3 helle Zimmer, die vielseitig nutzbar sind. Der offene Wohn-, Koch- und Essbereich schafft eine einladende Atmosphäre und bietet viel Platz für gesellige Stunden. Ein besonderes Highlight ist der Balkon. Zusätzlich steht ein Kellerabteil zur Verfügung, das für praktischen Stauraum sorgt.
Die Wohnung befindet sich in einer begehrten Lage mit hervorragender Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten erreichbar. Direkt gegenüber lädt der Oeverseepark zu erholsamen Spaziergängen und Freizeitaktivitäten im Grünen ein.
Dank der idealen Raumaufteilung und der attraktiven Umgebung eignet sich diese Wohnung perfekt für Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.
Nettomiete: € 905,67
BK: € 193,97
Gesamtmiete: € 1.189,07
- 3 Schlafzimmer
- Wohnküche mit moderner Einbauküche
- Bad mit separatem WC
- Balkon
- Kellerabteil
- Abstellraum
Die Bushaltestelle Lissagasse befindet sich nur 250m entfernt.
Weiters ist man auch in wenigen Minuten am Griesplatz.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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