Tolle 2-Zimmer-Wohnung in 8020 Graz zu mieten!
Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung in der Oeverseegasse 20 in Graz bietet mit rund 49,6 m² Wohnfläche ein modernes und komfortables Zuhause. Der durchdachte Grundriss umfasst einen einladenden Vorraum, ein helles Schlafzimmer sowie eine offene Wohnküche, die genügend Platz für einen gemütlichen Wohn- und Essbereich bietet. Das moderne Badezimmer mit WC ist stilvoll ausgestattet, und der Balkon lädt zum Entspannen im Freien ein. Zusätzlich steht ein Kellerabteil für mehr Stauraum zur Verfügung.
Die Wohnung besticht nicht nur durch ihre durchdachte Raumaufteilung, sondern auch durch ihre hervorragende Lage. Direkt gegenüber befindet sich der schöne Oeverseepark.Die Umgebung bietet zudem eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés in unmittelbarer Nähe. Dank der guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist das Stadtzentrum schnell erreichbar.
Diese Wohnung ist ideal für Singles oder Paare, die ein modernes und gemütliches Zuhause in einer urbanen, aber dennoch naturnahen Umgebung suchen.
Nettomiete: € 501,46
BK: € 89,22
Gesamtmiete: € 649,74
- 1 Schlafzimmer
- Wohnküche mit moderner Einbauküche
- Bad
- Terrasse
- Kellerabteil
Die Bushaltestelle Lissagasse befindet sich nur 250m entfernt.
Weiters ist man auch in wenigen Minuten am Griesplatz.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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