Wohnung mit Balkon in der Nähe des Hbf Graz zu mieten!
Diese charmante und gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung bietet auf ca. 39,74 m² Wohnfläche ein komfortables und modernes Wohngefühl. Sie befindet sich in einer gefragten Lage in Graz und überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung sowie einer hochwertigen Ausstattung.
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Gebäude und besticht durch ihre moderne Architektur sowie ihre freundliche Atmosphäre. Der großzügige Wohnbereich mit integrierter Küche schafft ein angenehmes Wohnambiente, während der Balkon zusätzlichen Freiraum bietet.
Die Lage in der Zollgasse 5-11 in 8020 Graz punktet mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und einer guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Freizeitangebote sind bequem erreichbar und machen diese Wohnung zu einem idealen Zuhause für Singles oder Paare.
Nettomiete: € 453,50
BK netto: € 106,10
Gesamtmiete: € 615,56 (exkl. Strom und Heizung)
1 Schlafzimmer
Wohnküche
Bad mit Dusche
Lift
Balkon
Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sind in wenigen Gehminuten erreichbar und bieten eine schnelle Anbindung an das Grazer Stadtzentrum. Weiters ist auch der Grazer Hauptbahnhof weniger als 500m entfernt.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.