Wohnung mit Terrasse in 8020 zu mieten
Diese charmante Wohnung zur Miete befindet sich im gepflegten Zustand und bietet eine ideale Kombination aus Komfort und Praktikabilität. Die Wohnung besticht durch ihre durchdachte Raumaufteilung auf ca. 48 m². Weiters haben Sie einen direkten Zugang zum Garten über Ihre Terrasse.
Die offene Wohnküche ist mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet und lädt dazu ein, kulinarische Köstlichkeiten zu zaubern.
Dank der ausgezeichneten Lage in Graz - sind die Vorzüge der Stadt nur einen Katzensprung entfernt. Der sofortige Einzug ist möglich – verpassen Sie nicht die Gelegenheit, diese wunderbare Wohnung zu Ihrem neuen Lebensmittelpunkt zu machen.
Miete netto: € 262,51
BK netto: € 187,49
Gesamt brutto: € 495,00 (HMZ + BK + USt.); zzgl. Heiz- und Stromkosten
Raumaufteilung der 2-Zimmer-Wohnung:
- Wohnzimmer mit offener Küche
- Schlafzimmer
- Badezimmer, WC
- Balkon
Die unmittelbare Umgebung zeichnet sich durch eine gut entwickelte Infrastruktur aus. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Apotheken und diverse Dienstleister befinden sich in nächster Nähe und bieten ein hohes Maß an Komfort. In der Nähe finden sich auch Schulen, Kindergärten sowie verschiedene Parkanlagen und Grünflächen, die zur Erholung und Freizeitgestaltung einladen.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.