Großzügiger Wohnraum direkt im Herzen von Wien
Die Wohnung teilt sich wie folgt:
großzügiger Vorraum/Eingangsbereich, mit Zugang zu einem weiteren Vorraum und zum weitläufigen, südwestseitigen Wohnsalon mit Küche sowie einem durch Glasschiebetüren abtrennbaren ebenso zentral begehbaren Zimmer. Ebenso befindet sich nahe dem Wohnsalon ein weiteres Schlafzimmer und ein Badezimmer mit Wanne, Doppelwaschtisch und WC sowie ein Wirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss. Vom Vorraum erreicht man ein Gäste-WC mit Handwaschbecken. In einem anderen, privateren Bereich der Wohnung befinden sich zwei weitere Schlafzimmer, jeweil mit Badezimmer en suite (einmal mit Dusche, Waschtisch und WC und einmal mit Wanne, Dusche, Doppelwaschtisch und WC). Das Schlafzimmer mit größerem Badezimmer, das Masterbedroom verfügt außerdem über einen Schrankraum. Ein Abstellraum rundet die Räumlichkeiten in diesem Wohnungsbereich ab.
Das Objekt ist mit schönen Altbaudetails ausgestattet und besonders hell. Die Wohnräume sind mit schönem Fischgrätparkett verlegt. Die Wohnung wird auf unbefristete Mietdauer vergeben.
Durch die zentrale Lage im Herzen der Innenstadt ist beste Infrastruktur und eine optimale Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. U1, U3 Stephansplatz) gegeben. Zahlreiche Geschäfte, Supermärkte, Drogerien, Restaurants und andere Räumlichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.