In unmittelbarer Nähe zu den Landeskrankenanstalten und der medizinischen Privatuniversität liegt diese moderne 3-Zimmer-Wohnung am Areal der ehemaligen Stadtwerke. Das Gebäude wurde 2014 errichtet. Die Wohnung liegt im 2. OG (Lift).
Die Wohnung gliedert sich in einen kleinen Vorraum, Badezimmer mit Badewanne und Dusche, WC, Wohn-Essraum mit möblierter Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Abstellraum (mit WM-Anschluss). Die Küche ist mit allen gängigen elektrischen Geräten (inklusive Dunstabzugshaube) ausgestattet.
Ein Kellerabteil gehört des Weiteren auch zur Wohnung.
Im Haus befinden sich ein geschlossener Fahrradraum sowie ein Kinderwagenraum.
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für monatlich ca. € 99,82 brutto angemietet werden.
Einzugstermin: ab Juli 2025
Befristung: 5 Jahre
Der Ordnung halber wird festgehalten, dass ÖRAG Immobilien West GmbH als Doppelmakler tätig ist und mit dem Vermieter in regelmäßiger, geschäftlicher Verbindung steht.
Durch die zentrale Lage ist eine ausgezeichnete Anbindung an die innerstädtischen Buslinien als auch an die S-Bahn gegeben. Nahversorgung (Sparmarkt im EG) und Freizeitmöglichkeiten (Salzachkai, Mönchsberg) sind fußläufig erreichbar. Die Altstadt ist mit dem Fahrrad in ca. 5 Minuten und zu Fuß in ca. 10 Minuten erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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