Wohnen im märchenhaften Margaretenhof
Das Objekt erstreckt sich auf insgesamt ca. 133 m² und ca. 4 m² Erker, zählt 5 Zimmer und teilt sich wie folgt:
zentraler Vorraumbereich mit Gäste-WC inkl. Handwaschbecken, Schlafzimmer 1 mit Schranknische und Zugang zu einem Badezimmer mit Dusche und Waschtisch. Dieses Badezimmer ist ein Verbindungszimmer weiter in Schlafzimmer 2, welches jedoch ebenso vom zentralen Vorraum aus begehbar ist. Die separate Küche ist großzügig und bietet einen wunderschönen Blick über den Margaretenhof. Sie ist verbunden mit dem Wohnzimmer mit dem charmanten und sonnigen Erker. Des weiteren gibt es einen Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss und ein drittes Schlafzimmer (Masterbedroom) mit abgetrennter Schranknische und Badezimmer en suite mit Walk-in-Dusche und Doppelwaschtisch.
Die Wohnung wurde unlängst generalsaniert und befindet sich in bestem Zustand. Die Wohnräume sind mit schönem Fischgrätparkett ausgelegt, die Sanitärräume mit modernen Fliesen. Die Wohnung ist durch die vor allem Süd- sowie Ostausrichtung sehr sonnig und hell. Klimaanlagen sind in allen Räumen verbaut. Das Objekt befindet sich im 2. OG OHNE Aufzug. Es ist die einzige Wohnung auf der Etage dieser Stiege.
Die Lage ist ausgezeichnet. Die U-Bahn-Station Pilgramgasse ist nur wenige Gehminuten entfernt. Die Busstationen 12A und 13A befinden sich unmittelbar vor der Liegenschaft. Der Naschmarkt ist fußläufig zu erreichen. Es befinden sich mehrere Supermärkte, eine Bäckerei und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Nähe.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.