in 5300 Hallwang zur Miete
Zur Vermietung gelangt eine schöne 2-Zimmer-Wohnung in Hallwang.
Heizungs- und Warmwasseraufbereitung durch Pellets, Gas und Solaranlage.
Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche wurde Eiche Parkett verlegt.
Bad mit Dusche.
Kabel-TV-Anschluss Salzburg AG.
Kellerabtteil vorhanden.
1 PKW-Stellplatz in der Garage ist vorhanden und in dem Mietpreis inkludiert.
Vermietung: ab sofort
- Dusche
- Balkon
- WM - Anschluss im Abstellraum
- Garagenstellplätze vorhanden
- Gasheizung
- Kellerabteil
Die Immobilie befindet sich in Hallwang, einer attraktiven Gemeinde im Bezirk Salzburg-Umgebung. Sie liegt an der Wiener Bundesstraße 57, in einer bevorzugten Wohn- und Geschäftsgegend. Hallwang ist bekannt für seine hohe Lebensqualität, ruhige Atmosphäre und dennoch ausgezeichnete Erreichbarkeit.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, gastronomische Betriebe, Schulen, Kindergärten und zahlreiche Freizeiteinrichtungen.
Die Wiener Bundesstraße (B1) und der nahe Autobahnanschluss zur A1 ermöglichen schnelle Verbindungen nach Salzburg (ca. 10 Minuten). Der öffentliche Nahverkehr ist hervorragend ausgebaut. Die Bushaltestellen entlang der Wiener Bundesstraße bieten regelmäßige Verbindungen nach Salzburg und in die umliegenden Gemeinden. Der nahegelegene Bahnhof Hallwang-Elixhausen stellt zudem eine wichtige Zuganbindung dar, die sowohl für Pendler als auch für Freizeitreisende attraktiv ist.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.