Wohnen im Herzen von Wien
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 197 m² mit 9 m² Atrium und teilt sich wie folgt:
Vorraum mit Gästetoilette inklusive Handwaschbecken und Zugang zum hofseitigen Atrium (ca. 9 m²), Wohnsalon mit anschließender Küche mit Wirtschaftsraum, zwei Schlafzimmer (könne durch den Flur je separat erreicht werden), Badezimmer mit Wanne, Dusche und Doppelwaschbecken, Toilette mit Handwaschbecken, hofseitiges Schlafzimmer mit Duschbad inklusive Doppelwaschbecken und Toilette, Abstellraum.
Die im vierten Liftstock (entspricht 2. Stock über Hochparterre und Mezzanin) gelegene Wohnung befindet sich in ausgezeichnetem Zustand. Der wunderschöne Stuck und die verzierten Türstöcke verbreiten mit der Raumhöhe, den Flügeltüren und dem Fischgrätparkett das absolut märchenhafte Altbauflair. Weiters ist die Wohnung teilweise mit Klimaanlage und einer modernen Komplettküche ausgestattet. Das Objekt wurde frisch ausgemalt.
Autoabstellplätze können in den nahe gelegenen Garagen Am Hof oder Freyung angemietet werden. Durch die zentrale Lage in der Wiener Innenstadt ist die Wohnung hervorragend an die öffentlichen Verkehrsmittel (U3, U1s, 1A, 2A) angebunden. Die zahllosen Geschäfte, Restaurants und Bars der Innenstadt befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.