Ihr neuer Altbauwohntraum teilt sich wie folgt auf:
- großzügiger Vorraum mit Zugang zum ca. 3m² großen nordostseitigem Balkon
- Schlafzimmer 1 inklusive Bad-en-Suite und Schrankraum
- zwei separate WC
- Gang inklusive 2 Abstellräume und einem weiteren Badezimmer mit Badewanne
- Schlafzimmer 2 inklusive Vorraum/Schrankbereich und Bad-en-Suite
- Schlafzimmer 3 inklusive Schrankraum
- Küche inklusive Abstellraum und voll ausgestatteter Küchenzeile
- Esszimmer
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer 4
Das Objekt ist mit schönen Altbaudetails ausgestattet. In den Wohnräumen ist ein Fischgrätparkett verlegt. Zudem befindet sich in jedem Zimmer eine Kühlung.
Die Wohnung wird auf unbefristete Mietdauer vergeben.
Für die Erstellung des Mietvertrages gelangt ein Betrag von EUR 249,- brutto zur Verrechnung.
Die Wohnung liegt direkt am Donaukanal, was eine malerische Aussicht und eine angenehme Atmosphäre bietet. In der Umgebung finden Sie zahlreiche Restaurants, Cafés und Geschäfte, die zum Verweilen einladen.
Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist hervorragend. In unmittelbarer Nähe befinden sich U-Bahn-Stationen und Straßenbahnlinien, die eine schnelle Verbindung zu anderen Stadtteilen ermöglichen. Auch die Innenstadt mit ihren historischen Sehenswürdigkeiten ist nur einen kurzen Spaziergang entfernt.
Die Kombination aus urbanem Flair und der Nähe zur Natur macht den Franz Josefs Kai zu einem attraktiven Standort.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.