Großzügige 3-Zimmer-Wohnung mit Garten - 8055 Puntigam

3-Zimmer-Wohnung mit Garten - zur Miete - 8055 Graz

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3-Zimmer-Wohnung mit Garten - zur Miete in Puntigam - 8055 Graz

Auf einer Wohnfläche von 52,46 m² bietet sie ein wunderbar klares und durchdachtes Raumkonzept, das sich perfekt für Singles, Paare oder kleine Familien eignet. Die Wohnung verfügt über insgesamt 3 Zimmer, darunter zwei Schlafzimmer, sowie ein Badezimmer, das keine Wünsche offen lässt.

Raumaufteilung:
+ Wohnküche
+ 2 Zimmer
+ Bad mit WALK in Dusche
+ separate Toilette
+ Abstellraum
+ Vorraum
+ Terrasse und Garten

- Tiefgaragenplatz optional anmietbar

Gesamtmiete brutto: € 849,89 zzgl. Heiz,- und Stromkosten

+ Kellerabteil
+ Bad mit WALK in Dusche
+ separate Toilette
+ Abstellraum
+ Vorraum
+ Terrasse und Garten

Wohnfläche: 52,46 m²
Zimmer: 3,0
Gesamtmiete (brutto): 849,89 €
Objektnummer: 109242745_16

Ausstattung und Kosten

Ausstattung

Wohnfläche: 52,46 m²
Balkon / Terasse: 20,44 m²
Garten: 23,8 m²
Zimmer: 3,0
Heizungsart: Fußbodenheizung , Fernwärme
Kellerabteil: Ja
Verfügbar ab: 01.02.2025
Mindestmietdauer (Jahre): 1
Befristung (Jahre): 5 Jahre

Kosten

Nettomiete: 631,06 €
Provision: provisionsfrei für den Mieter
Betriebskosten (netto): 116,33 €
Ust: 77,26 €
Gesamtmiete: 849,89 €
Kaution: 2.550,00 €

Energieausweis & Zertifizierungen

HWB: 33,24 kWh/m2a
fgEE: 0,8

Lage

- beste Infrastruktur mit Straßenbahn Linie 5, S-Bahn, Bus

Distanz

Autobahn: 1,51 km
Bus: 1,28 km
Flughafen: 4,97 km
Einkaufsmöglichkeit: 0,63 km
Kindergarten: 0,80 km
Volksschule: 0,51 km
Gymnasium: 4,83 km
Zentrum: 4,07 km

Rechtliche Hinweise

Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

Ihr Kontakt

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