Studentenwohnungen mit Einbauküche
Die Studentenwohnungen bieten eine einladende und zugleich produktive Atmosphäre, um das Beste aus Ihrem Studium herauszuholen. Zusätzlich zu den individuellen Wohnungen bieten wir auch Gemeinschaftseinrichtungen, die das studentische Leben bereichern. Dazu gehören ein Gemeinschaftsraum mit Küche, Waschmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze.
Die Wohnung gliedert sich wie folgt:
- Vorraum mit Einbauküche
- Schlafzimmer 1
- Schlafzimmer 2
- Bad mit Dusche und WC
- Kunststofffenster mit Isolierverglasung
- Außenjalousien mit manuellem Kurbelbetrieb
- Parkettböden
- Möblierung mit Bett, Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch und Sessel
- Medienaustattung (A1, Magenta und SAT)
- Waschküche
- Einbauküche (ohne Geschirrspüler)
Die Wohnungen werden auf 5 Jahre befristet vermietet mit einem Kündigungsverzicht 1 Jahr und 3 Monate Kündigungsfrist.
Strom, Heizung und Wasser ist verbrauchsabhängig und fällt zusätzlich an.
Bitte beachten Sie, dass die Vermietung ausschließlich an Studenten mit einer Studienbestätigung möglich ist!
Nahversorger aller Art befinden sich in unmittelbarer Nähe. Weiteres ist das beliebte Donauzentrum und die UNO-City unweit gelegen. Die U1 Kagraner Platz ist mit der Straßenbahnlinie 26 oder dem Bus 27B/31A binnen ca. 15 Minuten erreichbar. Die U6 Floridsdorf und S-Bahn Anschlüsse sind binnen ca. 18 Minuten mit der Straßenbahnlinie 25 bzw. dem Bus 28A/29A zu erreichen.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.