Wohnung zu mieten in ländlicher Lage und doch unnahe der Stadtgrenze zu Wien
Die Wohnung erstreckt sich auf ca. 95 m², zählt 3 Zimmer sowie einen ca. 19 m² großen Balkon und teilt sich wie folgt:
großzügiger und zentraler Eingangsbereich mit Vorraum und Garderobennische, separates Gäste-WC mit Handwaschbecken, Schlafzimmer 1 (kleineres), Schlafzimmer 2 (größeres), Badezimmer mit Wanne, WC und Waschtisch, zweites Duschbadezimmer, großzügiges Wohnzimmer mit offener Küche und abgetrenntem Wirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss.
Sowohl von der Wohnküche als auch von beiden Schlafzimmern aus ist der Balkon erreichbar.
Die Wohnung ist sehr gepflegt. Sie ist mit schönem Parkettboden und Fußbodenheizung ausgelegt. Ebenso ist die Küche voll ausgestattet. Das Objekt ist fast zur Gänze nach Südosten ausgerichtet und befindet sich im ersten Stock, wodurch sehr viel Licht in die Wohnung gelangt. Nahezu alle Fenster sind mit Außenrollos ausgestattet.
Der Wohnung ist ein Einlagerungsraum zugeteilt. Dieser befindet sich ebenso im 1. OG des Hauses, vor dem Eingangsbereich zu Wohnung.
Zusätzlich zur Wohnung wird ein Autostellplatz gegen eine monatliche Gesamtmiete von € 50,00 brutto mitvermietet.
Die Lage der Wohnung ist sehr gut und besonders sehr ruhig. Das Schloss Hunyadi mit seinem schönen Schlosspark befindet sich quasi direkt vor der Haustür. Der Bahnhof Brunn am Gebirge ist zu Fuß in ca. 15 Minuten und mit dem Auto in 4 Minuten erreichbar. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs - Supermärkte, Apotheke, Post, Restaurants - befinden sich in naher Umgebung und sind binnen 10-15 Minuten Gehweg oder maximal 5 Minuten Autofahrt erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.