Bei den Garagenplatz handelt es sich um einen Einzelstellplatz.
Der Garagenplatz kann unbefristet angemietet werden und ist monatlich, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündbar.
Die Mietvertrags-Errichtungsgebühr beträgt einmalig € 149,00 brutto.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an ÖRAG Liegenschaftsverwaltung, Tel. Nr. 01 - 534 73 - 419.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter.
Die ÖRAG Immobilien Vermittlung GmbH wird als Doppelmakler tätig.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.