Wohnen mit Blick über den Rochusmarkt
Die im 2. Obergeschoß gelegene Top 9 erstreckt sich insgesamt auf über 111 m² und vier Zimmer und bietet folgende Aufteilung:
Diele mit Gäste-WC inklusive Handwaschbecken, Badezimmer mit Dusche, Waschtisch und WC, zwei Schlafzimmer, großzügige und besonders helle Wohnküche mit Kücheninsel, geräumiger Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss, weiteres Schlafzimmer mit Badezimmer en suite mit Wanne, Dusche, Waschtisch und WC.
Ebenso ist der Wohnung im Hausflur ein extra, natürlich abschließbarer, Abstellraum zugeordnet.
Die Ausstattung der Wohnung bietet jeden erdenklichen Komfort. Dazu zählt eine moderne Maßküche mit Miele-Geräten, elegant ausgestattete Sanitärräume mit Travertin-Natursteinböden, diverse Beleuchtungsmittel und Fußbodenheizung und -kühlung in allen Räumen.
Zu jeder Wohnung gibt es ein Kellerabteil und im Haus befindet sich ein großzügiger, ebenerdiger Fahrradabstellraum. Außerdem gibt es Paketboxen.
Zusätzlich zur Gesamtmiete werden monatliche Akonti für Heizung- und Warmwasser sowie für die Wartung der Kühlungsanlage in Höhe von aktuell und insgesamt ca. € 164,40 brutto verrechnet.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre.
Die Lage ist perfekt, direkt vor dem Gebäude befindet sich der Rochusmarkt und die U-Bahn-Station U3. Die Landstraßer Hauptstraße bietet zahlreiche nette Lokale und Einkaufsmöglichkeiten.
Ein Garagenplatz kann in der hauseigenen Tiefgarage bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit extra angemietet werden.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.