FIFTYFIVE: Wohnen am Rochusmarkt
Die Top 22 befindet sich im 3. Obergeschoß und erstreckt sich insgesamt auf ca. 51 m² mit davon 11 m² Loggia und zwei Zimmer. Sie bietet folgende Aufteilung:
zentrale Diele mit Schranknische, separates WC mit Handwaschbecken, großzügiger, offener Wohnbereich mit Küchenzeile und Zugang zur ost- und hofseitigen, ca. 11 m² großen Loggia, angrenzendes Schlafzimmer mit Badezimmer en suite mit Dusche und Wanne und Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss.
Die Ausstattung der Wohnung bietet jeden erdenklichen Komfort. Dazu zählt eine moderne Maßküche mit Miele-Geräten, elegant ausgestattete Sanitärräume mit Travertin-Natursteinböden und Fußbodenheizung und -kühlung in allen Räumen.
Zusätzlich zur Gesamtmiete wird ein monatliches Akonto für Heizung- und Warmwasser in Höhe von aktuell ca. € 75,00 brutto/Monat verrechnet.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre - eine Verlängerungsoption besteht.
Die Lage ist perfekt, direkt vor dem Gebäude befindet sich der Rochusmarkt und die U-Bahn-Station U3. Die Landstraßer Hauptstraße bietet zahlreiche nette Lokale und Einkaufsmöglichkeiten. Ein Garagenplatz kann in der hauseigenen Tiefgarage bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit zu einem Mietpreis von ca. € 230,00 brutto angemietet werden.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.