Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und bietet auf ca. 47 m² Wohnfläche folgende Aufteilung:
- offene Wohnküche
- Vorzimmer
- Schlafzimmer
- separates WC
- Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss
- eigener Garten
Ein Kellerabteil mit ca. 1 m² steht zur Verfügung, ebenso ein Kinderwagenabstellraum sowie ein Kinderspielraum.
Die Wohnung wird für 5 Jahre befristet vermietet.
In der Gesamtmiete von ca. € 965,00 sind bereits Akontobeträge für Heizung und Warmwasser inkludiert.
- Terrasse
- Garten
- Aufzug
- Fernwärme
- Fußbodenheizung
- Dusche
- Kellerabteil
Die Gartenwohnung befindet sich in der Floridusgasse 50 in 1210 Wien, einer ruhigen und dennoch zentralen Lage. Das Stadtzentrum von Wien ist lediglich 5,44 km entfernt und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten sind nur 1,28 km entfernt, wodurch der tägliche Bedarf schnell gedeckt werden kann. Die nächste Autobahnauffahrt ist nur 1,24 km entfernt und gewährleistet eine optimale Anbindung für Autofahrer.
In unmittelbarer Nähe, nur 0,13 km entfernt, befindet sich eine Bushaltestelle. Auch die nächste U-Bahn-Station ist in nur 1,15 km zu erreichen. Für Familien besonders praktisch: Ein Kindergarten befindet sich 0,5 km und eine Volksschule nur 0,48 km entfernt. Weiterführende Schulen wie eine Hauptschule (2,75 km) und ein Gymnasium (2,29 km) sind ebenfalls gut erreichbar.
Die Kombination aus ruhigem Wohnen und unmittelbarer Stadtnähe macht diese Gartenwohnung zu einer idealen Wohngelegenheit für unterschiedlichste Bedürfnisse.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.