Tolle Dachgeschosswohnung in 8010 zu mieten
Diese helle und moderne Dachgeschosswohnung in der Hans-Sachs-Gasse 6 bietet auf rund 64,46 m² großzügigen Wohnkomfort in attraktiver Innenstadtlage. Beim Betreten der Wohnung empfängt der Vorraum die Bewohner mit einem freundlichen Ambiente und leitet direkt in die offen gestaltete Wohnküche über, die viel Platz für gemeinsame Koch- und Wohnmomente bietet. Die durchdachte Raumaufteilung schafft dabei eine behagliche Atmosphäre und lässt viel Tageslicht herein.
Das Schlafzimmer ist mit einem begehbaren Kleiderschrank ausgestattet, der neben reichlich Stauraum auch als praktischer Abstellraum genutzt werden kann und damit für optimale Ordnung und Übersicht sorgt. Das Bad verfügt über eine moderne Dusche und schafft einen eleganten Rückzugsort für die tägliche Pflege.
Ein privates Kellerabteil bietet weiteren Stauraum und rundet das Raumangebot dieser charmanten Dachgeschosswohnung ab. Diese Immobilie eignet sich perfekt für Singles oder Paare, die in einem hochwertigen Wohnraum mit zentralem Stadtanschluss leben möchten.
Nettomiete: € 444,77
BK netto: € 148,26
Gesamtmiete: € 652,34
1 Schlafzimmer
Bad
Kellerabteil
Wohnküche
Stauraum
Der Jakominiplatz und der Hauptplatz befinden sich je ca. 2 Gehminuten entfernt
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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