in 5020 Liefering Süd - zur Miete
Die Wohnräume der Wohnungen sind durchgängig mit hochwertigem Parkettboden ausgestattet. Bad und WC sind verfliest.
im Überblick
- inklusive Küche mit Geräten
- inklusive ausgestattetem Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und Hänge-WC
- Zugänge, Aufzug und Wohnung sind barrierefrei
Mietbeginn: ab Juli 2024
Befristung: 5 Jahre mit Verlängerung
Haustiere sind erlaubt
Der Ordnung halber wird festgehalten, dass ÖRAG Immobilien West GmbH als Doppelmakler tätig ist und mit dem Vermieter in regelmäßiger, geschäftlicher Verbindung steht.
Der Park und die Gemeinschaftsräume sind für Glanbogen – Bewohner frei zugänglich.
Zentrale Lage, viel Grünraum und eine großzügige Bauweise: Die Wohnanlage Glanbogen bietet urbane Lebensqualität.
Viele Grünflächen, ein großer Park mit altem Baumbestand, der Glanbach sowie die geschlossene Wohnanlage ohne Durchzugsverkehr bieten Erholung und Freizeitraum gleichermaßen. Ob Urban Gardening, Blumenbeete oder Beerengarten, hier heißt es: Natur erleben.
Eine Laufstrecke mit Workout-Station und die Anbindung an das Fahrradnetz der Stadt bieten Frischluft-Fitness. Der Park lädt zum Lesen, Studieren oder einfach zum Innehalten ein. Und am Glanbach, der durch die Anlage fließt und ihr ihren Namen gibt, fühlen sich auch Entenfamilien wohl.
Die innerstädtische Lage und die ideale Verkehrsanbindung tragen zur Attraktivität der Wohnanlage Glanbogen ebenso bei, wie die umfassende Infrastruktur von der täglichen Versorgung bis zum Freizeitangebot.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.