Sonnige 2-Zimmer Wohnung - im 1.OG - ab sofort verfügbar - 8020 Graz

2-Zimmer Wohnung - im 1.OG - ab sofort verfügbar!

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Sonnige 2-Zimmer-Wohnung - 1.OG - ab sofort verfügbar - 8020 Graz

Diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung in Graz verfügt insgesamt 2 Zimmer, darunter 1 Schlafzimmer, Wohnbereich mit Küche, ein Badezimmer und WC. Die Wohnung befindet sich im 1. OG. Die Wohneinheit ist mit Lift erreichbar. Der Boden ist mit Parkett ausgelegt. Diese Wohnung steht ab sofort zur Miete zur Verfügung.

Miete netto: 301,59 €
BK-Kosten netto: 239,32 €
Gesamt brutto: 595,00 € (HMZ + BK + USt.)
zzgl. Heiz- und Stromkosten

- Bad mit Wanne
- separater WC
- Wohnbereich mit Parkett ausgelegt
- Schlafzimmer
- großer Wohnbereich
- Aufzug vorhanden
- Abstellraum

Wohnfläche: 61,78 m²
Zimmer: 2,0
Gesamtmiete (brutto): 595,00 €
Objektnummer: 109242742

Ausstattung und Kosten

Ausstattung

Wohnfläche: 61,78 m²
Zimmer: 2,0
Stockwerk: 4
Baujahr: 1967
Heizungsart: Fernwärme
Verfügbar ab: ab sofort
Mindestmietdauer (Jahre): 1
Befristung (Jahre): 5 Jahre

Kosten

Nettomiete: 301,59 €
Betriebskosten (netto): 239,32 €
Ust: 54,09 €
Gesamtmiete: 595,00 €
Kaution: 1.785,00 €

Energieausweis & Zertifizierungen

HWB: 65,9 kWh/m2a
fgEE: 1,33

Lage

Die Wohnung liegt nur 2,26 km vom Zentrum entfernt und bietet eine gute Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten und den öffentlichen Nahverkehr. Kindergarten und Volksschule sind in unmittelbarer Nähe.

Distanz

Autobahn: 2,38 km
Bus: 0,47 km
Flughafen: 6,98 km
Einkaufsmöglichkeit: 0,97 km
Kindergarten: 0,18 km
Volksschule: 0,89 km
Gymnasium: 3,37 km
Zentrum: 2,26 km

Rechtliche Hinweise

Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

Ihr Kontakt

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