2-Zimmer-Wohnung im EG - für Singles oder Paare
Die Wohnfläche erstreckt sich über 49,04 m² und ist ideal aufgeteilt in 2 Zimmer, darunter ein Schlafzimmer und eine Wohnküche, die perfekt den Bedürfnissen eines modernen Lebensstils entgegenkommen. Der Zustand der Wohnung ist als neuwertig zu beschreiben, was sofort beim Betreten spürbar wird.
Die Wohnung im EG gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
Garderobe - Bad - WC - Schlafzimmer - Wohnküche
+ Balkon
+ Keller
Garagenplätze können Sie je nach Verfügbarkeit optional anmieten!
1. MONAT MIETFREI - nicht inbegriffen sind die Betriebskosten!
Miete netto: € 495,39
BK netto: € 112,79
Gesamt brutto: € 669,00 (HMZ + BK + USt.); zzgl. Heiz- und Stromkosten
Ausstattung:
Markenküchen mit Ober- und Unterschränken inkl. Geräteausstattung, Eiche-Parkettböden, Feinsteinzeug 30/60 cm aus Qualitätskeramik, Markenarmaturen in den Nassräumen, Handtuchtrockner sowie Waschmaschinenanschluss im Bad, Außentemperaturgeregelte Fernwärme-Zentralheizung, Fußbodenheizung, Kunststofffenster mit ALU-Deckschale, Außenliegender Sonnenschutz in Aluminium, Sicherheitswohnungseingangstüre WK2, Wohnungen mit Loggia oder Balkon, Parteienkeller, Optionaler Garagenstellplatz, Kinderspielplatz, Kinderwagenabstellräume, Waschküche, Fahrradabstellräume.
2 min zu den Öffis - Linie 4 Reininghaus – Liebenau/MURPARK
4 min zum Nahversorger
7 min zum Hauptbahnhof
5 min zur FH Joanneum
14 min mit Öffis zur Innenstadt
5 min zum Kindergarten
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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