2-Zimmer-Wohnung - zur Miete 8010 Graz
Diese sanierte Wohnung bietet eine harmonische Verbindung von klassischem Flair und modernem Komfort.
Die Wohnung befindet sich im fünften Stockwerk und verfügt über eine großzügige Nutzfläche von 68,08 m². Betreten Sie die Wohnung und lassen Sie sich von der offenen Wohnküche begeistern, die mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet ist und nahtlos in den gemütlichen Wohnbereich übergeht. Mit insgesamt zwei Zimmern, darunter ein großzügiges Schlafzimmer, findet jeder Bewohner seinen Rückzugsort.
Miete netto: 629,74 €
Betriebskosten netto: 181,09 €
Heizkosten-Akonto netto: 88,50 €
Gesamtmiete brutto: 998,12 € zzgl. Strom
Highlights:
Abstellraum, offene Küche, Lift, 2 Zimmer, Bad mit Wanne und zentrale Lage
Direkt vor Ihrer Haustür finden Sie eine Vielzahl von Cafés, Restaurants und Boutiquen, die zum Verweilen und Genießen einladen. Die hervorragende Infrastruktur der Umgebung gewährleistet, dass alle Bedürfnisse des täglichen Lebens bequem erfüllt werden können. Dank der Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln sind auch weiter entfernte Ziele innerhalb der Stadt sowie überregionale Destinationen hervorragend erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.