Ihr neuer Wohntraum teilt sich wie folgt auf:
- Vorraum
- WC separat
- Wohnraum mit Küche
- Zimmer, welches durch eine halbe Trennwand abgeteilt ist
- Bad
- Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss
Zusätzlich zur Gesamtmiete gibt es ein monatliches Akonto in Höhe von aktuell ca. € 116,15 brutto für Heizung- und Warmwasserkosten zu begleichen.
Bei den Fotos handelt es sich um Musterfotos einer ähnlichen Wohnung.
Die Wohnung wird unbefristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Für die Erstellung des Mietvertrags ist eine einmalige Gebühr iHv. 249,00€ brutto zu begleichen.
Die Kremsergasse 39 in 3100 St. Pölten liegt zentral in der Landeshauptstadt von Niederösterreich und ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr sowie das Straßennetz angebunden.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Der St. Pöltner Hauptbahnhof ist nur wenige Gehminuten entfernt und bietet ausgezeichnete Verbindungen sowohl in Richtung Wien als auch zu anderen Städten und Orten in Niederösterreich.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Bushaltestellen mit Anbindungen zu verschiedenen Stadtteilen und Umgebung.
Straßenanbindung:
Die Kremsergasse verläuft in unmittelbarer Nähe zur B1 (Kremser Straße), welche eine wichtige Verbindung zwischen St. Pölten und Krems bildet und die Stadt gut an das regionale und überregionale Straßennetz anschließt.
Die Autobahnen A1 (Westautobahn) und A2 (Südautobahn) sind ebenfalls schnell erreichbar und bieten eine gute Verbindung zu den angrenzenden Städten und Regionen.
Die Lage von Kremsergasse 39 zeichnet sich durch eine perfekte Mischung aus urbaner Erreichbarkeit und guter Anbindung an das Verkehrsnetz aus.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.