FAQs

Allgemeine Fragen

Einzugsermächtigungen von Ihrem Konto sparen Zeit und erleichtern allen das Leben.
Wenn Sie möchten, dass wir Beträge direkt von Ihrem Bankkonto einziehen, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter und fordern Sie ein Formular zur Einzugsermächtigung an. Ein erteilter Einziehungsauftrag kann natürlich jederzeit widerrufen werden. Bitte senden Sie uns dazu eine schriftliche Stornierung – gerne per E-Mail.

Wir wünschen uns ein harmonisches Miteinander und einen respektvollen Umgang zwischen den Bewohnern. Die Richtlinien der Hausordnung, die in jedem Haus aushängen, sollen dabei helfen. Falls es doch einmal zu Differenzen kommt, bemühen wir uns zu vermitteln. Bei Störungen durch Lärmentwicklung bitten wir Sie, sich direkt an die Exekutive zu wenden.

Ein Wasserschaden kann passieren und eine Trocknung der Bausubstanz notwendig machen. Den dafür benötigten extra Stromaufwand müssen Sie selbstverständlich nicht übernehmen. Das Sanierungsunternehmen wird in diesem Fall den zusätzlich benötigten Stromaufwand zählen, damit er Ihnen refundiert werden kann. Das dient auch gleich als Nachweis bei Ihrem Stromlieferanten, um eine Erhöhung Ihrer Vorschreibungsbeträge zu verhindern.

Aus Rücksichtnahme auf die anderen Bewohner und aufgrund von feuerpolizeilichen Richtlinien zur Freihaltung von Fluchtwegen, ist eine Lagerung, bzw. das Abstellen von Gegenständen in den allgemeinen Teilen der Immobilie, wie z.B. im Stiegenhaus oder im Keller, nicht überall möglich. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wie z.B. einen Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum.

Fragen von Mieter*innen

Bitte melden Sie Ihren Hauptwohnsitz unbedingt innerhalb von 3 Tagen nach Ihrem Umzug an. Um einen Hauptmieter melden zu können, brauchen Sie einen Meldezettel, der von der Hausverwaltung unterschrieben ist. Diesen erhalten Sie meistens direkt bei der Übergabe Ihrer Wohnung. Auf dieser Behördenseite können Sie sich genauer informieren: https://www.help.gv.at/Portal....


Gerne können Sie einen weiteren Schlüssel oder Zylinder für die Schlösser Ihrer Immobilie anfordern. Bitte schreiben Sie Ihrem zuständigen Sachbearbeiter eine E-Mail, damit Ihnen eine Vollmacht ausgestellt wird. Mit dieser können Sie auf eigene Kosten Schlüssel nachmachen lassen, bei einem Schlosser Ihrer Wahl. Wenn Sie wieder aus der Wohnung ausziehen, müssen Sie klarerweise sämtliche Schlüssel des Schließsystems übergeben.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Unterschrift eines Mietvertrages die Identität des Vertragspartners zu überprüfen. Bitte nehmen Sie daher immer einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Andere Unterlagen, wie z.B. Gehaltsnachweise, werden in den meisten Fällen bereits beim Mietanbot beigelegt und überprüft.

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Aussprechen der Kündigung und dem tatsächlichen Ende Ihres Mietverhältnisses. Der Kündigungstermin ist das Datum, an dem der Vertrag tatsächlich endet. Beispiel: Sie haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Mietvertrag vereinbart und kündigen nun schriftlich im Jänner. Die Kündigungsfrist läuft daher von Februar bis April (3 Monate) und Ihre Kündigung wird per 31.01. zum 30.04. bestätigt. Das Vertragsverhältnis endet daher am 30.04.

Sie können Ihre Wohnung nur dann untervermieten, wenn ein Untermietrecht in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich angeführt ist. Am besten erkundigen Sie sich vor einer geplanten Vermietung bei Ihrem zuständigen Betreuer.

Eine Kündigung Ihres Mietvertrags muss immer schriftlich erfolgen. Alle Hauptmieter müssen dieses Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben. Daher ist auch eine Kündigung per E-Mail leider nicht möglich.

Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob es eine entsprechende Regelung gibt. Die Haltung von Kleintieren, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen oder Zierfischen, ist in den meisten Fällen erlaubt, wenn eine Zustimmung des Vermieters vorliegt.

Wir verstehen, dass Mieter eine Satellitenanlage nutzen möchten. Allerdings ist die Montage nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt, da Sie dadurch allgemeine Teile der Liegenschaft nutzen und eventuell auch das Erscheinungsbild des Hauses verändern.

Da der Tod des Hauptmieters das Mietverhältnis nicht automatisch auflöst, brauchen wir in diesem bedauerlichen Fall die Sterbeurkunde sowie den Kontakt des zugewiesenen Notars/Verlassenschaftskurators. So können wir den Sachverhalt weiter prüfen und bearbeiten.

Jeder möchte seine Wohnung nach seinen Wünschen gestalten. Es gibt aber gewisse Regelungen, die Sie dabei einhalten müssen. Kleinere Umbauten und Sanierungen (z.B. das Ausmalen der Wohnung) können Sie gerne ohne Zustimmung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters erledigen. Größere Sanierungen müssen allerdings vorab genehmigt werden. Eine schriftliche Anfrage zu den Umbauten ist notwendig, nicht nur im Interesse des Vermieters, sondern auch in Ihrem. Bei einem späteren Auszug können Sie dazu verpflichtet sein, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Bei größeren Umbauten wird daher immer eine Umbauvereinbarung abgeschlossen.

Natürlich kann auch eine andere Person Ihre Wohnung übernehmen bzw. zurückstellen. Dazu stellen Sie dieser Person bitte eine entsprechende Vollmacht aus. Gerne können Sie sich hier eine Vorlage herunterladen. Beim Übergabetermin muss diese unterschriebene Vollmacht unbedingt mitgebracht werden.

Manchmal ändern sich die Lebensumstände und somit auch der Name. Gerne stellen wir Ihren Namen richtig, dazu brauchen wir jedoch einen entsprechenden Nachweis. Als Dokumente können Sie z.B. eine Heiratsurkunde oder eine Kopie des Scheidungsvergleichs vorlegen.

Fragen von Wohnungseigentümer*innen

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben gerade eine Wohnung, die sich in einer von uns betreuten Liegenschaft befindet, gekauft oder verkauft! Der zuständige Mitarbeiter braucht nun von Ihnen den Nachweis des Eigentumsübergangs. Eine Änderung von Vorschreibungen bzw. die Erfassung in unserem System können wir erst ab der Eintragung im Grundbuch veranlassen. Falls es in Ihrem Kaufvertrag eine anderslautende Regelung gibt, muss die Abrechnung direkt zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen.

Wir verstehen, dass Sie nicht immer Zeit finden, alle Termine der Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. Ihre Anwesenheit ist nicht unbedingt notwendig. Sie können sich aber gerne von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte stellen Sie dieser Person eine entsprechende Vollmacht aus, da sie diese bei der Eigentümerversammlung übergeben muss. Wir legen ein entsprechendes Formular bei der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei.