Repräsentatives Jahrhundertwendehaus zwischen Porzellangasse und Berggasse
Die ostseitig ausgerichtete Wohnung bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, Wohnzimmer, separate, voll ausgestattete Küche, Masterbedroom mit en-suite Badezimmer mit Wanne und angeschlossenem Schrankraum, ein weiteres Schlafzimmer, ein Duschbadezimmer mit WC ein praktischer Abstellraum sowie ein weiteres extra WC.
Die Wohnung ist derzeit noch bewohnt und voraussichtlich ab 15.02.2025 beziehbar. Die Wohnung könnte auch als Büro genutzt werden (Wohnungsmietvertrag mit untergeordneter gewerblicher Nutzung).
Sie gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht.
Die Wohnung wurde vor wenigen Jahren generalsaniert und ist mit einer modernen Einbauküche, eleganten Sanitärräumen und hochwertigen Parkettböden ausgestattet. Die hohen Räume und Flügeltüren mit Glasätzarbeiten verprühen wunderbares Altbauflair.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie eine Vielzahl von netten Restaurants befindet sich in der unmittelbaren Umgebung. Der nahe gelegene Donaukanal bietet die Möglichkeit zum Laufen und Radfahren. Durch die Nähe zu den Straßenbahnlinien D und 71, sowie zur U2, U4 und zur Buslinie 40A ist die Wohnung bestens an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.