Wohnen im attraktiven Jugendstilhaus in Pötzleinsdorf
Die südseitig ausgerichtete Wohnung bietet folgende Aufteilung:
großzügiges, einladendes Vorzimmer, Wohnzimmer mit offenem Kamin, separate, neu ausgestattete Einbauküche mit direkt angeschlossener Speisekammer, Schlafzimmer mit Erker und Einbauschränken, ein weiteres Schlafzimmer mit offenem Kamin sowie zwei weitere Zimmer, ein Badezimmer mit Wanne, Dusche, Bidet und WC sowie ein Duschbadezimmer mit integriertem WC.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 10 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht.
Die Wohnung wurde eben teilsaniert und präsentiert sich im ausgezeichneten Zustand, alle Zimmer sind mit hochwertigem Fischgrätparkett ausgestattet, die neue Einbauküche ist mit einem Induktionskochfeld mit Kochfeldlabzug und einem Dampfgarer ausgestatet. Die Sanitärräume und das Vorzimmer sind mit edlem Marmor ausgestattet. Im Wohnzimmer und in einem der Schlafzimmer steht ein offener Kamin zu Verfügung. Der Wohnung sind zwei Kellerabteile zugeordnet.
Die stilvollen Flügeltüren und Raumhöhen von 3,25 Meter versprühen traumhaftes Altbauflair.
Die Liegenschaft verfügt über einen idyllischen Garten, der mitbenutzt werden kann.
Die nahe gelegene Scheibenbergstraße und Pötzleinsdorfer Straße bieten eine hervorragende Nahversorgung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.