Wunderbare Dachgeschoß-Wohnung in ruhiger Lage nahe Auhofstraße
Die großzügige Wohnfläche von 215 m² erstreckt sich über zwei Ebenen und gliedert sich wie folgt:
Ebene 1:
einladender Eingangsbereich, weitläufiges Wohnzimmer mit offenem Kamin und offener, modern ausgestatteter Einbauküche mit Kochinsel und Natursteinarbeitsplatte und angrenzender Speisekammer, Masterbedroom mit voll ausgestattetem Schrankraum und en-suite Badezimmer, ausgestattet mit Wanne, walk-in Dusche, Doppelwaschtisch und WC, zwei weitere Schlafzimmer (ca. 18 m² und 25 m²), elegantes Duschbadezimmer mit WC sowie ein Gäste-WC mit dahinterliegenden Abstellraum.
Über eine komfortable Wendeltreppe gelangt man in die
Ebene 2:
ca. 20 m² großer Galeriebereich mit Zugang zur ca. 47 m² große Terrasse, welche einen einzigartigen Fernblick bietet.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht.
Die Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden, eleganten Natursteinbädern und Klimaanlage in den Schlafzimmern ausgestattet. Der Wohnung ist außerdem ein ca. 20 m² großes Kellerabteil zugeordnet.
1 KFZ-Abstellplatz (im Innenhof) ist im Mietpreis inkludiert.
Die Lage ist ausgezeichnet. Zwischen Hietzinger Hauptstraße und Auhofstraße gelegen, finden Sie Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie öffentliche Verkehrsmittel (Buslinien 53, 54 und 55B und U4 Ober St.Veit) in nur wenigen Gehminuten.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.