Die Aufteilung der Wohnung ist wie folgt:
- Vorzimmer
- Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss
- separtates WC
- offene Wohnküche
- Schlafzimmer
- Loggia (ca. 13 m²), zugänglich sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer
Zu der Miete kommt noch ein Akonto für Heizkosten hinzu, womit sich eine Gesamtbruttomiete von ca. € 1.274,00 ergibt.
- moderner Parkettboden
- voll ausgestattete Küche
- Badewanne
- Waschmaschinenanschluss
- Loggia
- Aufzug
- Fahrradraum
Diese wunderschöne Wohnung befindet sich in einem der begehrtesten Viertel Wiens, im charmanten achten Bezirk. Der achte Bezirk, auch als Josefstadt bekannt, ist berühmt für seine harmonische Mischung aus historischer Architektur und modernem städtischen Leben. Die Umgebung besticht durch eine Vielzahl an kulturellen und kulinarischen Highlights. Nur wenige Schritte entfernt finden Sie elegante Boutiquen, gemütliche Cafés und renommierte Restaurants, die zum Verweilen und Genießen einladen.
Die Lage bietet auch eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Mehrere U-Bahn- und Straßenbahnlinien in unmittelbarer Nähe garantieren eine schnelle Erreichbarkeit sowohl des Wiener Stadtzentrums als auch anderer wichtiger Ziele in der Stadt. Darüber hinaus sind zahlreiche Grünflächen und Parks, wie der malerische Schönbornpark, in wenigen Gehminuten erreichbar und bieten ideale Bedingungen für Erholung und Freizeitaktivitäten.
Diese Top-Lage in Wien vereint die Vorzüge urbanen Wohnens mit einer hohen Lebensqualität und macht die Wohnung zu einem idealen Zuhause für all jene, die das pulsierende Stadtleben genauso schätzen wie beschauliche Rückzugsmöglichkeiten.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.